Führerschein mit 17 - Fahrschule-Osswald

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Führerschein ab 17

Führerschein mit 17 ("Begleitetes Fahren")

Seit dem 1. Januar 2011, ist der Modellversuch „Führerschein mit 17“ zum Dauerrecht in Deutschland geworden, d.h. die PKW-Fahrerlaubnis kann bereits mit 17 Jahren erworben werden. Dadurch kann die Fahrsicherheit der Führerscheinanfänger gesteigert und damit das Unfallrisiko gesenkt werden. Allerdings muss bei jeder Fahrt vor der Volljährigkeit ein erfahrener Begleiter mitfahren.

FAQs (Frequently Asked Questions)

Wie kommt man an den Führerschein mit 17?

Man meldet sich mit 16 ½ Jahren zur Fahrausbildung der Klasse B oder BE an und stellt einen Antrag auf eine "Ausnahmegenehmigung vom Mindestalter" beim zuständigen Amt, den man beim Einwohnermeldeamt einreichen muss. Für die Ausnahmegenehmigung ist allerdings die Zustimmung bzw. Unterschrift des Erziehungsberechtigten notwendig. Sind keine Punkte auf dem Punktekonto in Flensburg vorhanden, wird der Antrag in der Regel genehmigt und es kann eine normale Ausbildung begonnen werden, mit allem, was dazugehört (Unterricht, Fahrstunden und theoretische sowie praktische Prüfung). Wurde die theoretischen Prüfung bestanden, kann frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag, eine Fahrprüfung abgegelegt werden. Wer auch diese Prüfung besteht und im Alter von 17 Jahren ist, erhält keinen normalen Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung mit der besagten Ausnahmegenehmigung, die grundsätzlich nur in Deutschland und mittlerweile auch in Österreich gilt.

Kann ein Bewerber mit 16 ½ Jahren eine Ausbildung für die Doppelklasse B und A machen ?

Nein. Eine Ausbildung der Führerscheinklasse A kann erst mit 17 ½ Jahren begonnen werden.

Bekommt man den Kartenführerschein mit 18 Jahren automatisch?

Mit der Vollendung des 18. Lebensjahres hat man noch maximal drei Monate Zeit, um beim zuständigen Straßenverkehrsamt den vollwertigen Führerschein zu beantragen und abzuholen. In diesen drei Monaten darf übergangsweise noch mit der Prüfbescheinigung gefahren werden - und dies kann ab dem 18. Geburtstag auch ohne Begleitung stattfinden.

Was passiert, wenn man mit dem Führerschein mit 17 ohne den eingetragenen Partner fährt?

Wenn man noch nicht volljährig ist und ohne die Begleitperson beim Fahren erwischt wird, zahlt 150 Euro Bußgeld und erhält vier Punkte in Flensburg. Zudem wird die Fahrerlaubnis wieder entzogen und ein Aufbauseminar angeordnet.

Wie läuft das mit den Begleitpersonen ab?

Um vom "Begleiteten Fahren" profitieren zu können, bedarf es der Eintragung von mindestens einer Begleitperson. Limitiert ist die Anzahl der Personen nicht, da jede Begleitperson einem potentiell dabei helfen könnte, Erfahrungen als Anfänger zu sammeln. Beachtet werden sollte jedoch, dass pro Eintragung eines Begleiters eine Gebühr berechnet werden muss. Zusätzlich wird zur Eintragung des Begleiters eine Kopie des Führerscheins sowie des Personalausweises ( Vorder- und Rückseite) benötigt.

Ist das "Begleitete Fahren" teurer als der herkömmliche Führerschein mit 17?

Nein, sie liegen etwa gleich, da auch die selbe Ausbildung absolviert wird.

Wer händigt die Prüfbescheinigung aus?

Die Prüfbescheinigung wird von der Technischen Prüfstelle nach erfolgreicher Prüfung direkt ausgehändigt, wenn man das 17. Lebensjahr erreicht hat. Hat man am Prüfungstag das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet, erfolgt die Aushändigung durch die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Wann beginnt und endet die Probezeit?

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung der Fahrerlaubnis, d.h. also mit der Aushändigung der Prüfungsbescheinigung. Beispiel: Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Dies gilt allerdings auch, wenn überhaupt nicht gefahren wurde, da die Probezeit nicht nach der Kilometerleistung fragt.

Welche Punkte muss eine Begleitperson erfüllen?

  • Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannt werden.
  • Das Mindestalter beträgt 30 Jahre.
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren (ununterbrochen).
  • Zum Zeitpunkt der Erteilung, dürfen im Verkehrszentralregister maximal 1 Punkt
    eingetragen sein.
  • Die 0,5-Promille-Grenze darf nicht überschritten werden und ebenso darf kein Einfluss
    anderer berauschender Mittel vorliegen.



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