Motorrad - Fahrschule-Osswald

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Motorrad-Klasse AM
ab 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h bei Elektorantrieb höchstens 4 kW oder bei einem Verbrennungsmotor max. 50 ccm. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h bei Elektro- oder Verbrennungsmotor max. 4 kW, Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Microcar, seither Kl. S), mit bbH max. 45 km/h bei Elektro- oder Verbrennungsmotor max. 4 kW, Leermasse max. 350 kg.
Motorrad-Klasse A1
Einschluss: AM, ab 16 Jahre

Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum und Motorleistung max. 11 kW und Leistungsgewicht mind. 10 kg/kW

Zur Info: Gilt auch für alle alte A1 – Führerscheine (vor 19.1.2013) und für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4, die 80 km/h - Regelung entfällt damit.
Motorrad-Klasse A2
Einschluss: AM und A1, ab 18 Jahre

Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht mind. 5kg/kW

Zur Info (gilt auch für A beschränkt Führerscheine):
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ( Achtung: gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4) nur praktische Prüfung Pflicht – keine Theorieprüfung nötig!
Motorrad-Klasse A
Einschluss: AM, A1 und A2

Zweiräder (ab 24 Jahren) ohne Gewichts- und Leistungsbegrenzung, Dreiräder (ab 21 Jahren) ohne Gewichts- und Leistungsbegrenzung, bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2 kein Mindestalter und keine Theorieprüfung, nur praktische Prüfung.
Zweirad-Klasse Mofa
ab 15 Jahre

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.
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