Seminare - Fahrschule-Osswald

Logo Auto Fahrschule
Direkt zum Seiteninhalt
Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF)

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), auch unter dem Begriff Nachschulung bekannt,
wird von der Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) dann angeordnet, wenn während
der Probezeit (Führerschein auf Probe) ein A-Vergehen oder zwei B-Vergehen begangen
wurden. Die Teilnahme an diesem Seminar ist nicht freiwillig, sondern verpflichtend und nur
speziell dafür ausgebildete Fahrlehrer, wie die Fahrschule Osswald, sind nach dem
Fahrlehrergesetz dazu befugt, derartige Seminare zu moderieren.

Mit Abschluss des Seminares, die einer von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist (in der
Regel 8 Wochen) unterliegt, erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der
entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Eine Anordnung des ASF zieht automatisch eine Verlängerung der Probezeit (Führerschein auf
Probe) mit sich, die von zwei auf vier Jahre verlängert wird.

EINIGE A-VERGEHEN IM ÜBERBLICK:
  • Fahrerflucht
  • Rote Ampel überfahren
  • Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Überholen im Überholverbot
  • Missachtung vom Stop-Schild oder von Haltzeichen von Polizeibeamten
  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (Pkw, Motorrad)

EINIGE B-VERGEHEN IM ÜBERBLICK:
  • Nicht angeschnallt
  • Handyverbot
  • In zweiter Reihe geparkt
  • Nicht platzsparend geparkt
  • (Bußgelder unter 60 € bleiben dabei unberücksichtigt!)

DAS ASF BESITZT FOLGENDE RAHMENBEDINGUNGEN:
  • Mindestens 6 und max. 12 Teilnehmer pro Theoriestunde
  • 4 Theoriestunden zu jeweils 135 Minuten
  • Eine Beobachtungsfahrt von mindestens 30 Minuten pro Person, die zwischen der ersten
    und der zweiten Theoriestunde stattfinden muss

  • Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe (mind. 30 min pro Person)
    mit dem Fahrlehrer, aber ohne Prüfer stattfinden. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten
    Sitzung.


ZIELE DES AUFBAUSEMINARS:
Im ASF werden die Vergehen bzw. Auffälligkeiten der Teilnehmer in der Gruppe besprochen
und Lösungswege zur künftigen Vermeidung gesucht.
Die Teilnahme an diesem Seminar dient dazu, die Fahrerlaubnis der Fahranfänger zu erhalten

FOLGEN BEI NICHT ERFOLGREICHEM ABSCHLUSS DES ASF:
Entziehung der Fahrerlaubnis, bis die Teilnahme am ASF nachgewiesen wird. Bei Wiederholung
von Verkehrsverstößen trotz Teilnahme an einem "ASF-Seminar" und einer
Wiederholungsprüfung, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate.

GUT ZU WISSEN:
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden
Für die Fahrerlaubnis-Klassen AM, L und T wurde die ASF-Regelung nicht eingeführt
Bei Trunkenheitsfahrten in der Probezeit wird ein "Besonderes Aufbauseminar" angeordnet



Zurück zum Seiteninhalt